|
Menü:
Spezial: "Fahrberichte"
RSS-Feed abonnieren:
Login:
|
|
Ratgeber Urlaub
Last Update 06.05.2010 18:06 Uhr
Verkehrsregeln im Ausland
Ratgeber Urlaub:
Auf Reisen müssen sich Urlauber an die jeweiligen Verkehrsregeln des Landes halten. Andere Tempolimits als in Deutschland und eine ganzjährige Lichtpflicht am Tage gibt es in einigen Staaten. Auf Reisen müssen sich Urlauber an die Verkehrsregeln des jeweiligen Gast-Landes halten. So muss mit anderen Tempolimits als in Deutschland gerechnet werden. Auch gibt es in einigen Staaten eine ganzjährige Lichtpflicht am Tage; eine Warnweste muss oftmals spätestens im Pannefall angelegt werden. Innerorts gilt in den meisten Ländern Tempo 50. Bosnien und Herzegowina erlaubt 60 km/h. In Polen ist nachts zwischen 23 und 5 Uhr ebenfalls Tempo 60, ansonsten aber 50 km/h angesagt. Außerhalb geschlossener Ortschaften unterscheiden sich die erlaubten Höchstgeschwindigkeiten deutlicher als in Deutschland. Während Finnland und Österreich wie auch Deutschland außerorts Tempo 100 gestatten, sind in Bosnien und Herzegowina, Dänemark, Irland, Liechtenstein, Malta, Mazedonien, Montenegro, Norwegen, Serbien, Zypern, den Niederlanden sowie der Schweiz nur 80 km/h erlaubt.
In den meisten
übrigen europäischen Ländern gilt außerhalb von Ortschaften Tempo 90 als Höchstgeschwindigkeit, nur in Großbritannien darf bis 96 km/h beschleunigt werden. Auf Autobahnen begrenzt Norwegen die Geschwindigkeit auf 90 km/h, Zypern erlaubt 100 km/h und Großbritannien 112 km/h. Tempo 120 gilt unter anderem in Belgien, Finnland, Irland, Mazedonien, den Niederlanden, Portugal, der Schweiz, Serbien, Spanien und der Türkei. Überall sonst sind 130 km/h erlaubt. Mittlerweile 20 europäische Staaten verlangen zudem, dass Autofahrer ganzjährig zu jeder Tageszeit mit Licht unterwegs sind. Eine solche Lichtpflicht gibt es unter anderem in Bosnien und Herzegowina, Dänemark, Estland, Finnland, Island, Lettland, Litauen, Mazedonien, Montenegro, Norwegen, Polen, Schweden, Serbien, Slowakei, Slowenien sowie Tschechien. Nur auf Autobahnen und außerorts heißt es Licht an in Italien, Rumänien,
|
Russland und Ungarn. Tagfahrleuchten als Abblendlicht-Ersatz sind in Italien und allen skandinavischen Ländern mit Ausnahme Norwegens zugelassen, in den übrigen Staaten überwiegend geduldet. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, schaltet dennoch das Abblendlicht ein.
Im Pannenfall muss zudem in den meisten Ländern eine Warnweste angelegt werden. Die richtige Weste ist am europäischen Kontrollzeichen EN 471 zu erkennen und sollte immer griffbereit an Bord des Autos sein. In einzelnen Staaten wie Österreich muss sie nämlich den Ordnungshütern bei einer Kontrollen gezeigt werden, wenn sie dies verlangen. Auch Ersatzglühbirnen für Scheinwerfer und Heckleuchten gehören ins Handschuhfach. Mit einer defekten Beleuchtung darf nicht weitergefahren werden. Spanien schreibt sogar vor, im Auto einen vollständigen Satz Reservebirnen mitzuführen.
|
Fotos: RainerSturm, Pixelio.de
Benjamin Palm/mid
|
Karlsruhe - Wer mit seinem Fahrzeug eine Ölspur auf der Straße hinterlässt, muss mitunter für die entstandenen
Tübingen - Von einem auf dem Seitenständer abgestellten Motorrad geht keine Betriebsgefahr aus. Fällt es
Vollkasko Versicherungen machen in letzter Zeit radikal von der Kürzung ihrer Entschädigungen Gebrauch, wenn der
|
|
Auf Reisen müssen sich Urlauber an die###Verkehrsregeln des jeweiligen Gast-###Landes halten. So muss mit anderen###Tempolimits als in Deutschland gerechnet###werden. Auch gibt es in einigen Staaten###eine ganzjährige Lichtpflicht am Tage;###eine Warnweste muss oftmals###spätestens im Pannefall angelegt###werden. Innerorts gilt in den meisten###Ländern Tempo 50. Bosnien und###Herzegowina erlaubt 60 km/h. In Polen ist###nachts zwischen 23 und 5 Uhr ebenfalls###Tempo 60, ansonsten aber 50 km/h###angesagt. Außerhalb geschlossener###Ortschaften unterscheiden sich die###erlaubten Höchstgeschwindigkeiten###deutlicher als in Deutschland. Während###Finnland und Österreich wie auch###Deutschland außerorts Tempo 100###gestatten, sind in Bosnien und###Herzegowina, Dänemark, Irland,###Liechtenstein, Malta, Mazedonien,###Montenegro, Norwegen, Serbien,###Zypern, den Niederlanden sowie der###Schweiz nur 80 km/h erlaubt.
###
###In den meisten übrigen europäischen###Ländern gilt außerhalb von Ortschaften###Tempo 90 als Höchstgeschwindigkeit,###nur in Großbritannien darf bis 96 km/h###beschleunigt werden. Auf Autobahnen###begrenzt Norwegen die Geschwindigkeit###auf 90 km/h, Zypern erlaubt 100 km/h und###Großbritannien 112 km/h. Tempo 120 gilt###unter anderem in Belgien, Finnland, Irland,###Mazedonien, den Niederlanden, Portugal,###der Schweiz, Serbien, Spanien und der###Türkei. Überall sonst sind 130 km/h###erlaubt. Mittlerweile 20 europäische###Staaten verlangen zudem, dass###Autofahrer ganzjährig zu jeder Tageszeit###mit Licht unterwegs sind. Eine solche###Lichtpflicht gibt es unter anderem in###Bosnien und Herzegowina, Dänemark,###Estland, Finnland, Island, Lettland,###Litauen, Mazedonien, Montenegro,###Norwegen, Polen, Schweden, Serbien,###Slowakei, Slowenien sowie Tschechien.###Nur auf Autobahnen und außerorts heißt###es Licht an in Italien, Rumänien, Russland###und Ungarn. Tagfahrleuchten als###Abblendlicht- Ersatz sind in Italien und###allen skandinavischen Ländern mit###Ausnahme Norwegens zugelassen, in###den übrigen Staaten überwiegend###geduldet. Wer auf Nummer sicher gehen###möchte, schaltet dennoch das###Abblendlicht ein.
###
###Im Pannenfall muss zudem in den meisten###Ländern eine Warnweste angelegt###werden. Die richtige Weste ist am###europäischen Kontrollzeichen EN 471 zu###erkennen und sollte immer griffbereit an###Bord des Autos sein. In einzelnen###Staaten wie Österreich muss sie nämlich###den Ordnungshütern bei einer Kontrollen###gezeigt werden, wenn sie dies###verlangen. Auch Ersatzglühbirnen für###Scheinwerfer und Heckleuchten gehören###ins Handschuhfach. Mit einer defekten###Beleuchtung darf nicht weitergefahren###werden. Spanien schreibt sogar vor, im###Auto einen vollständigen Satz###Reservebirnen mitzuführen.