Last Update 08.12.2010 18:23 Uhr

Reparierte Leichtmetallräder


gehören ausgemustert

Verbandes der Automobiltuner (VDAT) bereits im Jahr 2004 vom Sonderausschuss Räder und Reifen des Bundes-Verkehrs-Ministeriums entschieden. Dennoch werben Betriebe immer wieder mit angeblich zertifizierten Reparatur-Verfahren. Aber das Verbot, die reparierten Leichtmetallräder im
Reparierte Leichtmetallräder

öffentlichen Straßenverkehr zu benutzen, betrifft jegliche Eingriffe in das Materialgefüge sowie Wärme-Behandlungen und Rückverformungen. Selbst nach dem Beseitigen von Beulen muss das Metallrad ausgemustert werden.
Sabine Stahl/mid
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