Last Update 09.01.2009 18:06 Uhr

Recht: Für Wohnmobil keine Nutzungsentschädigung

nutzen konnte. Für jeden Tag machte er 150 Euro geltend, insgesamt 5 250 Euro. Der BGH lehnte die Forderung ab. Zwar kann nach Ansicht der Gerichts durchaus auch für ein Wohnmobil über eine Entschädigung diskutiert werden, da es anders als ein reiner Wohnwagenanhänger als Transportmittel zur Personenbeförderung eingesetzt werden kann. Meist ist aber ein Wohnmobil ein reines Freizeitfahrzeug, wird also nicht für die täglichen Fahrten zur Arbeit oder zum Einkauf benutzt. Das war auch
im entschiedenen Fall so, in dem der Besitzer neben dem beschädigten Fahrzeug für die alltäglichen Fahrten einen Pkw nutzte. Seine Mobilität war also durch den Unfall nicht beeinträchtigt. Daher entfällt nach Ansicht der Richter ein Anspruch auf Nutzungsentschädigung. Das gleiche Schicksal trifft auch den Besitzer eines Motorrades, wenn er neben diesem auch noch einen Pkw unterhält (BGH, Az.: VI ZR 248/07) DAR 2008, 465).
Michael Winterscheidt/mid
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