Last Update 15.07.2010 15:30 Uhr

Gericht schränkt Visitenkarten Werbung an Auto ein


Recht

Straßen dar. Die Autoaufkäufer benötigen daher eine Genehmigung der Kommune, ansonsten droht ihnen Bußgeld. Ähnliche Regelungen gelten etwa beim Aufstellen von Tischen vor einem Lokal oder beim Platzieren von Werbe plakaten auf Gehwegen. Das OLG bestätigt mit der

Entscheidung ein Urteil des Amtsgerichts Moers. In der Begründung heißt es, dass das Verteilen der Kärtchen ausschließlich gewerblichen Zwecken diene und damit über den Gemeingebrauch der Straße hinaus gehe.
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