Last Update 09.01.2009 18:06 Uhr

Feiern ohne Folgen


Nach Volksfestbesuchen gilt: kein Alkohol am Steuer

Leistungsfähigkeit des Fahrers merklich nach und das Unfallrisiko steige. Das gelte auch für eine schlecht eingeschenkte Maß. Auch ein Blick auf die Unfallstatistik zeigt, dass mit Alkohol am Steuer nicht zu spaßen ist. Erstmals seit über zehn Jahren ist 2007 die Zahl der Alkoholunfälle, bei denen Verkehrsteilnehmer zu Schaden kamen, gegenüber dem Vorjahr wieder leicht gestiegen. Bei über 20.000 Unfällen mit Personenschaden, bei denen mindestens ein Beteiligter alkoholisiert war, kamen 565 Menschen ums Leben - elf Prozent aller im Straßenverkehr Getöteten. Rund 26.000 Verkehrsteilnehmer wurden bei Alkoholunfällen verletzt. Daneben gibt es rechtliche Konsequenzen, die ab dem 1. Januar 2009 noch verschärft werden. Wer mit 0,5 oder mehr Promille Alkohol im Blut erwischt wird, muss derzeit beim ersten Verstoß mit einem Bußgeld von 250 Euro sowie einem Fahrverbot von einem Monat rechnen. Ferner werden vier Punkte im Flensburger Verkehrszentralregister (VZR) eingetragen. Die
Grenze der absoluten Fahruntüchtigkeit liegt bei 1,1 Promille. Wer so alkoholisiert unterwegs ist, begeht eine Straftat, die mit mindestens sechsmonatigem Entzug der Fahrerlaubnis, einer Geld- oder Freiheitsstrafe und mit sieben Punkten in Flensburg geahndet wird. Die gleichen Konsequenzen drohen bereits ab 0,3 Promille, wenn der Fahrer einen Unfall verursacht oder sich verkehrsauffällig verhält. Auch das Umsteigen auf das Fahrrad ist nicht empfehlenswert, denn auch hier gilt ein Alkoholverbot. Ab 1,6 Promille gilt ein Radfahrer als absolut fahruntüchtig und muss durch eine medizinisch psychologische Untersuchung (MPU) die Fahreignung klären lassen. Und auch für den Morgen nach feuchtfröhlicher Feier gilt: Hände weg vom Lenkrad. Der Restalkohol wird immer noch vielfach unterschätzt. Durchschnittlich 0,15 Promille Alkohol werden pro Stunde im Körper abgebaut. Deshalb sollte sich kein verkaterter Fahrer ans Steuer setzen.
motorrad-lifestyle.de
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